Beratung von Unternehmen
sjs Seidler & Kollegen berät große und kleine Unternehmen in allen juristischen Fragen. Bei Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Umstrukturierungen sind die Beteiligungsverhältnisse und die Zusammenarbeit der Unternehmensinhaber zu regeln. Arbeitsrechtliche Fragen stellen sich, ob bei Anstellung oder Kündigung. Die Infrastruktur des Unternehmens muss gesichert und weiter entwickelt werden. Auflagen von Behörden müssen geprüft und wo notwendig entschärft werden.
Unsere Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung im Wirtschaftsrecht und im öffentlichen Recht steht unserer Mandantschaft - sozusagen als externe Rechtsabteilung - auch im Tagesgeschäft jederzeit zur Verfügung.
Beratung von Privatpersonen
Unsere Beratung im Bereich privater Angelegenheiten umfasst insbesondere das Familien- und Erbrecht, die Vermögens- und Nachlassplanung, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung. Durch Testamente, Ehe- und Erbverträge werden dem Einzelfall angepasste Lösungen entwickelt mit dem Ziel, späteren Streit zu vermeiden. Nach einem Todesfall muss der Nachlass gesichert, geordnet und schließlich verteilt werden. Dabei sind wir behilflich.
Aber auch Privatpersonen steht das gesamte juristische Angebot zur Verfügung, das wir Unternehmen bieten.
Gerichtliche Verfahren
Auch in der Prozessführung verfügt sjs Seidler & Kollegen über erfahrene Anwälte. Entsprechend unseren Schwerpunkten treten wir vor allem vor Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten auf. Wir unterstützen unsere Mandanten ebenso in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Sicherung ihrer Forderungen und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Auch beraten wir Schuldner und Gläubiger in Fällen, in denen eine Insolvenz verhindert werden soll, weil eine Sanierung für alle Beteiligten Vorteile bringt.
Vertragsgestaltung
Das Bild des Anwalts in der Öffentlichkeit ist von der gerichtlichen Tätigkeit geprägt. Kaum wahrgenommen wird die Tätigkeit in der Streitvermeidung. Dabei ist die Vertragsgestaltung besonders wichtig. Sie ist eine weitere Kernkompetenz von sjs Seidler & Kollegen.
Vertragsgestaltung bedeutet nicht, vorhandene Formulare oder Muster anzupassen und auszufüllen. Es geht vielmehr darum, eine Prognose über mögliche tatsächliche oder rechtliche Entwicklungen zu treffen und diese durch rechtliche Regelungen handhabbar zu machen. Dies erfordert eine umfassende Sachverhaltsaufklärung, das Aufzeigen möglicher Risiken einer gewählten Gestaltung und schließlich eine präzise juristische Ausgestaltung und Formulierung, die auch berücksichtigt, dass sich nach Jahren möglicherweise niemand mehr so recht daran erinnern kann, was "nebenher" gesprochen wurde.
Ob es um den Bauvertrag geht, den Mietvertrag für Büro oder Wohnung, einen Grundstückskauf oder -verkauf, einen Ehe- oder Erbvertrag, einen städtebaulichen Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einen Gesellschaftsvertrag - sjs Seidler & Kollegen erarbeitet maßgeschneidert interessengerechte und möglichst Streit vermeidende Verträge.
Wegen des Amtsnotariats in Baden hat SJS Seidler & Kollegen selbst keinen Notar. Wir arbeiten mit den örtlichen Amtsnotaren jedoch seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen.
Notarielle Verträge werden von uns für unsere Mandanten ausgehandelt und so vorbereitet, dass der Notar sie in der Regel nur noch verlesen muss. Wir kümmern uns auch um zeitnahe Anberaumung von Notarsterminen. Soweit eine Beurkundung in der Schweiz in Frage kommt, bestehen dafür die notwendigen Kontakte zu Basler Notaren.
Preis-Leistungsverhältnis
Anwaltliche Beratung kostet Geld. Wir möchten aber, dass Sie unsere Rechnungen gerne bezahlen. Sie erwarten zu Recht, dass Kosten und Nutzen anwaltlicher Tätigkeit in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wir achten daher auf eine klare und übersichtliche Vergütungsstruktur, die wir mit Ihnen gerne und vorbehaltlos schon am Anfang der Beratung besprechen. Neben der gesetzlich vorgesehenen, meist am Gegenstandswert orientierten Abrechnung können wir auch Abrechnung nach Zeitaufwand oder zu angemessenen Pauschalen anbieten. Seit dem 01.07.2008 ist es in besonders gelagerten Fällen auch möglich, eine erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren.